Informationen zur Ausstellung von Dokumenten

Ihr Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis ist abgelaufen?

Sie benötigen Dokumente?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde         (wenn Sie verheiratet sind/ waren)
  • Sterbeurkunde    (wenn Sie verwitwet sind)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn Sie geschieden sind)
  • bisheriges Dokument
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35 x 45 mm) ohne Rand
    (Biometrische Fotos werden nicht von der Personalausweisbehörde ausgestellt.)

 

Bitte beachten Sie: 

Bei der Beantragung von allen Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass und vorläufigen Dokumenten) ist die Vorlage der oben aufgeführten Urkunden unbedingt erforderlich.

Bei minderjährigen Kindern müssen die Kinder zwingend bei der Beantragung anwesend sein und die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten ist notwendig.

Informationen zum Personalausweis erhalten Sie unter folgenden Link: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA-INFO/Index.html

Die Gebühr für die Dokumente entrichten Sie bitte bei Antragsstellung.
(Kartenzahlung möglich)

 

Kostenübersicht (nur im PDF-Format)

 

Änderung zur Ausstellung von Kinderreisepässen seit 01.01.2021
Werden Kinderreisepässe neu beantragt, dürfen diese ab dem 1. Januar 2021 nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt werden.

Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf ab dem 1. Januar 2021 die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Wünscht die antragstellende Person ein mehrere Jahre gültiges Dokument, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

(Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Informationsschreiben zum Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen)

 

Ausstellung von eID-Karten
Ab dem 01.01.2021 haben Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums die Möglichkeit, eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Meldestelle.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link´s:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/flyer-broschueren/Broschuere_eID_karte.html

 

Vollmachten zur Abholung von Dokumenten: