Wahlhelfer im Amt Grabow gesucht

Am 26. September 2021 werden der Deutsche Bundestag und der Landtag Mecklenburg-Vorpommern neu gewählt.

Die Durchführung von Wahlen stellt eine große Herausforderung dar, welche nur durch die Mithilfe von ehrenamtlichen Wahlhelfern am Wahltag bewältigt werden kann. Daher werden jetzt im Amt Grabow motivierte Bürger, die bereit sind, am Wahltag ehrenamtlich als Wahlhelfer tätig zu sein, gesucht.

Wahlhelfer/in können alle Wahlberechtigten werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlvorsteher/- innen und Schriftführer/- innen sowie deren Stellvertreter werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult.

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr

Am Wahltag trifft sich der Wahlvorstand um 07.30 Uhr in seinem Wahllokal, um bereits vor Öffnung der Wahllokale Vorbereitungen zu treffen.

Meist ist der Wahlvorstand groß genug, um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu bilden. Diese Entscheidung legt der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin im Wahllokal fest. Ab 18.00 Uhr muss aber der gesamte Wahlvorstand zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.

Sie haben Lust, uns bei diesen Wahlen zur Seite zu stehen, dann füllen Sie dazu einfach unseren Meldebogen für Wahlhelfer aus.

Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für den Vorsitz und je 25,00 Euro für die übrigen Wahlvorstandsmitglieder.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

Ihre Gemeindewahlbehörde

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben in Gruppe 3 Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung

Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 12. März 2021:

WIESBADEN – Nach der am 11. März 2021 im Bundesanzeiger verkündeten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben nun auch Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/03_21_wahlhelfer_impfung.html