Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg – Absage Erörterungstermin am 30.01.2024: Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Steesow (WKA Steesow IV)

Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Steesow (WKA Steesow IV)
Absage Erörterungstermin am 30.01.2024


Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19300 Milow OT Krinitz, Gemarkung Holdseelen; Flur 1, Flurstück 15/2, 35, 36, 22/1, 24 und17 sowie Gemarkung Holdseelen; Flur 2, Flurstück 65/1. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 6,0 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m.

Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren „WKA Steesow IV“ am 04. Dezember 2023 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:
Die vorliegenden Einwendungen bedürfen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung Dementsprechend wird für das Vorhaben gem. § 16 (1) der 9. BImSchV kein Erörterungstermin durchgeführt.

Die Entscheidung ergeht aus dem der Behörde zugestandenen Ermessen nach § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9 BImSchV und beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass die zwei eingegangenen Einwendungen insbesondere aus fachlicher Sicht hinreichend begründet und konkret ist und keiner weiteren Erläuterung bedarf.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfg M-V) dar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unter Einbeziehung der eingegangenen Einwendung entscheiden.

Bekanntmachung: 25.01.2024