Bauleitplanung der Gemeinde Karstädt
Betrifft: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Wind für das gesamte Gebiet der Gemeinde Karstädt
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Die Gemeindevertretung Karstädt hat in der Sitzung am 30.05.2017 die öffentliche Auslegung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Wind für das gesamte Gebiet der Gemeinde Karstädt beschlossen.
Das Plangebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Karstädt.
Mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Wind für das Gebiet der Gemeinde Karstädt sollen die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Regelung und Steuerung von Windenergieanlagen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Karstädt in der Sitzung am 30.05.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Wind für das gesamte Gebiet der Gemeinde Karstädt bestehend aus der Planzeichnung und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen vom 20.07.2017 bis zum 21.08.2017
im Amt Grabow, in 19300 Grabow, Berliner Straße 8a, im Bauamt
während der folgender Zeiten:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Umweltbezogene Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen Gutachten und Untersuchungen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan Wind für das gesamte Gebiet der Gemeinde Karstädt unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Karstädt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Wind nicht von Bedeutung ist.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an das Amt Grabow, Am Markt 1, 19300 Grabow oder per Mail an: k.jenzen@grabow.de
Zur Einsichtnahme bereitgestellte Daten:
Planunterlagen
Gutachten und Untersuchungen
Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen