Bei der Stadt Grabow ist zum 01.03.2015 die Stelle eines/einer
Mitarbeiter/in Bauhof
zu besetzen.
Tätigkeitsfeld:
Die Aufgaben des Bauhofes umfassen schwerpunktmäßig die Pflege und Unterhaltung der gemeindeeigenen Grünanlagen und Spielplätze, die Straßenunterhaltung und – reinigung, den Winterdienst sowie Unterhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Anlagen und Einrichtungen.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
– eine erfolgreich abgeschlossene Facharbeiterausbildung in einem Handwerksberuf , vorzugsweise im Garten-und Landschaftsbau, Straßenbau, Tiefbau mit Schwerpunkt Straßenbau
– Führerschein der Klassen C ,CE und C 1 sowie der Berechtigungsschein zum Führen von Arbeitsmaschinen (Motorkettensägenschein)
– technische Verständnis und gute handwerkliche Fähigkeiten
– körperliche Belastbarkeit
– Bereitschaft zur Weiterbildung
– eine eigenständige und gewissenhafte Arbeitsweise
– kompetentes und freundliches Auftreten.
Erwartet werden außerdem die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeiteinteilung sowie die Bereitschaft zur Arbeit an den Wochenenden.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Daneben werden die üblichen sozialen Leistungen für den öffentlichen Dienst gewährt.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Auskünfte zu der ausgeschriebenen Stelle erteilt Ihnen gerne Frau Hildebrandt unter der Rufnummer 038756 503 18 oder per E-Mail an h.hildebrandt@grabow.de.
Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 30.01.2015 unter dem Kennwort „ Mitarbeiter/in Bauhof “ an die
Stadt Grabow
Der Bürgermeister
Am Markt 01
19300 Grabow
Hinweis:
Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei und werden nicht zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei.