Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und die Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden auch aus dem Amtsbereich des Amtes Grabow ca. 60 Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten des Landkreises Ludwigslust-Parchim und den Strafkammern des Landgerichtes Schwerin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen im Amt Grabow wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und/oder Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten bitte ihre Bewerbung bis zum 30.11.2022 an:
Amt Grabow
Amt für Ordnung und Soziales
Am Markt 1
19300 Grabow .
Ein Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite www.grabow.de oder können Sie bei Frau Steckel (Tel.: 038756/503-74 oder per Mail p.steckel@grabow.de) anfordern.
Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie bei Frau Steckel oder finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.