Die Stadtvertretung der Stadt Grabow hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2026 beschlossen, die Garagenmiete ab dem 1. Januar 2027 auf 20,00 Euro monatlich einschließlich Umsatzsteuer (jährlich 240,00 Euro) festzusetzen. Hintergrund dieser Entscheidung sind die sehr unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen der bestehenden Garagennutzungsverhältnisse, die seit Langem mit vielen Nutzerinnen und Nutzern bestehen. Ein Teil der Verträge stammt noch aus DDR-Zeiten, andere wurden in den vergangenen Jahrzehnten neu abgeschlossen oder angepasst.
Hintergrund:
In Ostdeutschland ist das Thema DDR-Garagen ein komplexes Politikum. Jahrzehntelang war das Eigentum an den Garagen (Nutzer) und dem Boden (Kommune) getrennt. Die daraus entstandenen Rechtsverhältnisse wurden über viele Jahre durch das Schuldrechtsanpassungsgesetz geregelt. Mit dem Auslaufen der letzten gesetzlichen Übergangsregelungen und der Beendigung von Altnutzungsverhältnisse haben sich die Eigentums- und Vertragsverhältnisse der Garagen geändert. So sind auch in Grabow die Garagen mittlerweile in das Eigentum der Stadt übergegangen, während die bisherigen Nutzer ihre Garagen weiterhin wie gewohnt nutzen.
Durch die ab dem Jahr 2027 geltende Umsatzsteuerpflicht für die Garagenvermietung ergeben sich zusätzliche rechtliche Anforderungen. Die Stadtvertretung hat daher beschlossen, die Garagenverträge zu vereinheitlichen und an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Hierzu werden die bisherigen Verträge zum 31. Dezember 2026 beendet und gleichzeitig neue Verträge angeboten. Diese Änderungskündigungen werden in den kommenden Monaten versandt. Ziel ist es, für alle Beteiligten transparente, rechtssichere und einheitliche Vertragsbedingungen zu schaffen.
Wichtig ist außerdem:
Ab 2027 gelten die vertraglichen Kündigungsfristen. Wer seine Garage künftig nicht mehr nutzen möchte, kann der Stadt einen Interessenten als Nachnutzer benennen. Damit möchten wir verhindern, dass Garagen weiterhin wie Eigentum „verkauft“ werden, obwohl sie sich auf städtischem Grund befinden. Die Entscheidung über die Vergabe bleibt bei der Stadt. Sollte sich zeigen, dass einzelne Bereiche dauerhaft nur noch wenig genutzt werden oder sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand befinden, möchten wir gemeinsam mit den Nutzern nach praktikablen Lösungen suchen. Denkbar ist beispielsweise, Nutzungen innerhalb einer Anlage zusammenzuführen.
Wichtiger Hinweis für alle Verträge:
Verstirbt eine Nutzerin oder ein Nutzer, gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag automatisch auf die Erben über. Damit die Stadt die notwendigen Änderungen vornehmen kann, wird ein rechtlicher Nachweis benötigt. Bitte reichen Sie uns dazu eines der folgenden Dokumente ein: einen Erbschein, ein eröffnetes notarielles Testament (zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll) oder eine Vollmacht, die über den Tod hinausgilt und zur Entscheidung über den Nachlass berechtigt. Die Sterbeurkunde allein reicht als Nachweis nicht aus. Gibt es mehrere Erben, bildet diese rechtlich eine Einheit. Entscheidungen zum Vertrag können daher nur von allen Erben gemeinsam oder durch eine bevollmächtigte Person getroffen werden.