Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Grabow als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Grabow ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.grabow.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung vom 23.06.2026 sowie einer technischen Auswertung der Website-Struktur und einer Sichtung öffentlich zugänglicher Inhalte.

Dabei wurden einzelne Barrieren und Verbesserungspotenziale festgestellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

1. PDF-Dokumente

Auf der Website sind zahlreiche PDF-Dokumente eingebunden. Insbesondere ältere PDF-Dateien sind nicht barrierefrei aufbereitet.

Dies betrifft insbesondere:

  • fehlende oder unzureichende Tag-Strukturen
  • fehlende Alternativtexte
  • unzureichende Lesereihenfolge
  • fehlende Dokumenttitel
  • nicht barrierefreie Tabellen oder Formulare innerhalb von PDF-Dokumenten

Eine nachträgliche vollständige barrierefreie Überarbeitung aller bestehenden PDF-Dokumente stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar. Neue Dokumente werden möglichst barrierefrei bereitgestellt.

2. Formulare und interaktive Eingaben

Bei Formularen kann es vereinzelt zu Barrieren kommen, insbesondere wenn:

  • Beschriftungen nicht eindeutig mit Eingabefeldern verknüpft sind
  • Fehlermeldungen nicht ausreichend verständlich oder technisch korrekt zugeordnet sind
  • Formularschritte nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind
  • unterstützende Technologien Eingabefelder oder Pflichtangaben nicht korrekt interpretieren

3. Semantik und Struktur des HTML

Auf einzelnen Seiten werden HTML-Elemente nicht durchgängig semantisch korrekt eingesetzt.

Dies kann dazu führen, dass Inhalte für Screenreader oder andere Hilfstechnologien nicht optimal strukturiert oder navigierbar sind. Betroffen sein können insbesondere Überschriftenstrukturen, Navigationselemente und Bedienelemente.

4. Eingebundene Drittinhalte

Die Website verwendet teilweise Inhalte und Komponenten von Drittanbietern (z. B. Videos oder Funktionsmodule). Auf deren barrierefreie Gestaltung hat die Stadt Grabow nur eingeschränkten Einfluss.

Bereits vorhandene unterstützende Funktionen

Die Website stellt bereits Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit bereit, darunter:

  • eine Werkzeugleiste für Barrierefreiheitsanpassungen
  • Anpassungen von Schriftgröße, Kontrast, Zeilenhöhe und Darstellung
  • Funktionen wie Leselinie, Leseansicht sowie Hervorhebung von Inhalten und Links
  • Möglichkeit zum Stoppen von Animationen
  • Sprachauswahl
  • strukturierte Hauptnavigation mit Themenbereichen und Online-Diensten

Diese Funktionen unterstützen die Nutzung, ersetzen jedoch nicht die vollständige barrierefreie Gestaltung aller Inhalte.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.06.2026 erstellt.

Die Bewertung basiert auf:

  • einer Selbstbewertung
  • einer technischen Analyse der Website-Struktur
  • einer Sichtung öffentlich zugänglicher Inhalte

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.grabow.de aufgefallen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Stadt Grabow
Die Bürgermeisterin
Am Markt 1
19300 Grabow

Telefon: 038756 503-0
E-Mail: info@grabow.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten?

In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in dieser Erklärung genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Antrag, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit erforderlich sind. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.

Nach Eingang einer Beschwerde werden insbesondere folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung möglicher Verstöße gegen die Anforderungen an die Barrierefreiheit
  • Aufforderung der öffentlichen Stelle zur Beseitigung festgestellter Mängel innerhalb einer festgelegten Frist
  • Möglichkeit der Stellungnahme der öffentlichen Stelle
  • Information aller Beteiligten über den Verfahrensstand
  • Abschluss des Verfahrens mit einer zusammenfassenden Mitteilung

Über das folgende Formular können Sie uns Barrieren mitteilen oder Feedback zur Barrierefreiheit geben: https://fms.mv-regierung.de/formulare/form/display.do?%24context=BAAD55815709D4DB699A

Das Formular wird über das zentrale Formular-Management-System der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt.

Unabhängig vom Beschwerdeverfahren kann die Überwachungsstelle auch selbst tätig werden, wenn sie Mängel feststellt.

Hinweis zur Aktualisierung

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Website oder der rechtlichen Anforderungen angepasst.