Das Jahr nähert sich dem Ende und spätestens zu Silvester gibt es wieder Feuerwerk und andere Pyrotechnik zu bewundern. Wir möchten Sie an dieser Stelle jedoch informieren, dass:
Gemäß § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist.
Als brandempfindliche Gebäude gelten u.a. Reet- und Fachwerkhäuser. Somit ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Innenstadtgebiet von Grabow untersagt! Verstöße können seitens des Landkreises Ludwigslust-Parchim mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten um die Beachtung der geltenden Vorschriften!
Ordnungsamt Grabow