Antrag auf Übermittlungssperre

Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften nach Bundesmeldegesetz (BMG) in folgenden Fällen einzulegen: -bei Alters- und/ oder Ehejubilaren gemäß § 50/5 BMG i. V. m. 50/2 BMGEine Datenübermittlung erfolgt auf Nachfrage von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk bei begehen eines Alters- oder Ehejubilars. -an Adressbuchverlage gemäß § 50/5 BMG i. V. m. § 50/3 BMGEine Datenübermittlung …