Ausschreibung Azubi bei der Stadt Grabow

Stadt Grabow                                                                                Grabow, den 01.12.2015
Der Bürgermeister
Am Markt 01
19300 Grabow

Die Stadt Grabow sucht zum Ausbildungsbeginn 01.09.2016

 eine/ einen Auszubildendende(n)  
für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellte(n).

 

Vorausgesetzt wird ein guter bis sehr guter Realschulabschluss ( Deutsch und Mathematik mindestens Note 2).

Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Der Berufsschulunterricht erfolgt über die Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung in Schwerin.

Die Ausbildung eignet sich auch für Bewerberinnen und Bewerber  mit einer Schwerbehinderung.

Sie erwartet eine umfassende und abwechslungsreiche Ausbildung in den verschiedenen Ämtern der Stadt Grabow, technikunterstützte Arbeitsplätze sowie ein freundliches Arbeitsklima.

Sind Sie interessiert, ausdauernd, fleißig, ordentlich und motiviert? Treten Sie freundlich, entgegenkommend und gepflegt auf? Suchen Sie einen interessanten Ausbildungsberuf in einer modernen zukunftsorientierten Verwaltung?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung  mit einem handgeschriebenen tabellarischen Lebenslauf, Zeugniskopien der letzen zwei Schuljahre (Abiturienten reichen bitte die Leistungsnachweise ab Klasse 11 ein), einem Foto (freiwillig) sowie Nachweise über Praktika bis zum  08.01.2016  an die

 

Stadt Grabow
Der Bürgermeister
Bewerbung AZUBI – Verwaltungsfachangestellte/r
Am Markt 01
19300 Grabow

 

gez. Sternberg
Bürgermeister

 

Hinweis:

Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen. Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Sollten Sie weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Ausbildungsberuf  wünschen, steht Ihnen unsere Ausbildungsleiterin, Frau Hildebrandt, gerne unter der Rufnummer 038756/50318 oder per e-mail. : h.hildebrandt@grabow.de zur Verfügung.

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.